Umweltkampagne:
Mehrwegpflicht in Deutschland

Die Mehrwegpflicht in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2023 gilt, verpflichtet Gastronomiebetriebe, Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in umweltfreundlichen Mehrwegverpackungen anzubieten – mit dem Ziel, die Menge an Einwegplastikmüll zu reduzieren und den Umweltschutz zu stärken. Verbraucherinnen und Verbraucher können zwischen Einweg- und Mehrwegalternativen wählen, wobei für die Mehrwegoption keine zusätzlichen Kosten außer einem Pfand anfallen dürfen. Zur Förderung eines bewussteren Konsumverhaltens hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine begleitende Kampagne ins Leben gerufen, um die Akzeptanz und Nutzung von Mehrwegsystemen zu steigern.
Projektumfang: Logoentwicklung und Anwendungsmanual
Projektdetails: Ein Logo für Schilder, Thekenaufsteller oder Aufkleber – entwickelt, um bei der Essensbestellung darauf hinzuweisen, dass eine Mehrwegalternative zu Einwegverpackungen angeboten wird. Restaurants und Take-away-Betriebe erhalten das Logo als Download-Datei und können je nach Bedarf eigene Hinweismedien produzieren. Mit dieser Idee trat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz an uns heran und beauftragte uns mit der Gestaltung eines entsprechenden Kampagnenlogos. Die Wahl fiel schließlich auf einen Entwurf, der zwei sich überschneidende Teller als zentrales Gestaltungselement verwendet – Sinnbild für den Mehrwegprozess als geschlossenen Kreislauf. Um auch den textlichen Bestandteil des Logos möglichst kurz und prägnant zu halten, entschieden wir uns für den Claim „Mehrweg ist der Weg“ – ein einprägsames Wortspiel mit klarem Appell. Das zugehörige Anwendungsmanual enthält gestalterische und drucktechnische Hinweise sowie Empfehlungen zur Umsetzung auf verschiedenen Medien.






